Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.
Dazu gehört auch - bei medizinischer Notwendigkeit - die Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten (z.B. Eltern kranker Kinder). Die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Darüber hinausgehende Leistungen nennt man Wahlleistungen .