Um den Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern effektiver zu gestalten, wurde im Rahmen der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen ein Verfahren zur Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten nach internationalen Standards festgelegt.
Das Schlüsselmanagement ist so geregelt, dass jeder Vereinbarungspartner jeweils für seinen Zuständigkeitsbereich ein TrustCenter als Schlüsselverwaltungsstelle einrichtet. Für den Bereich der Krankenhäuser wurde die DKTIG gegründet, um die TrustCenter-Funktionen bereitzustellen. Die DKTIG schafft die Voraussetzungen für eine gesicherte Datenübermittlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.