Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ergibt sich für die Krankenhäuser die Notwendigkeit, über Institutions- und ggf. Mitarbeiterausweise ihre Einbindung in die sich entwickelnde Telematik-Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens sicherzustellen. Als erste Anforderung ist
- der Zugriff auf die geschützten Versichertenstammdaten und in der Folge
- der Zugriff auf die elektronische Einweisung in das Krankenhaus sicherzustellen.
Weitere Anwendungen werden folgen (z. B. elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief). Um über die erforderlichen Zugriffsrechte zu verfügen, sind für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen personenbezogene Ausweise (Heilberufs- und Berufsausweise - HBA) und ein nicht personengebundener Ausweis für das Krankenhaus als Institution (Security Module Card - SMC) bereitzustellen. Die nicht personengebundene Security Module Cards (SMC) dienen zum Ausweis des Krankenhauses als Institution gegenüber Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
Die für die Krankenhäuser zu entwickelnde Zertifizierungs- und Ausgabestruktur der Ausweise orientiert sich an dem Ziel, eine pragmatische und krankenhausnahe Lösung zu etablieren.
Die DKTIG realisiert die Erstellung der SMC-B-Zertifikate für den Verantwortungsbereich der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Das zugrundeliegende Zertifikats-Regelwerk (Certificate Policy SMC-B (DKG), Version 1.0) hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Datum vom 31.03.2009 veröffentlicht.
Konkretes Ziel der Zusammenarbeit von DKTIG und dem Zertifizierungsdienstanbieter (ZDA) ist die Errichtung einer Ausgabeinfrastruktur und der Betrieb einer Public- Key-Infrastruktur, um SMC gemäß den Spezifikationen der gematik herausgeben zu können.
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