Die krankenhausbezogenen Angaben der externen vergleichenden Qualitätssicherung (C-1) waren in diesem Jahr nicht Bestandteil des durch die Krankenhäuser bis zum 31.08.2009 zu erstellenden Qualitätsberichtes, sondern werden im Zeitraum 15.11.2009 bis 31.12.2009 direkt von den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen (BQS bzw. LQS) an die Annahmestelle übermittelt. Im gleichen Zeitraum hat das Krankenhaus das Recht, einen um die krankenhausbezogenen Angaben der externen vergleichenden Qualitätssicherung gemäß Teil C-1 ergänzten sowie fehlerkorrigierten Qualitätsbericht im PDF-Format sowie einen fehlerkorrigierten Qualitätsbericht im XML-Format an die Annahmestelle zu übermitteln.